AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die Nutzung des Hochseilgartens Norderstedt gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) des HochseilgartensNorderstedt.
Nutzungvoraussetzungen
Mündliche und schriftliche Anmeldungen für eine Veranstaltung im Hochseilgarten Norderstedt sind verbindlich. Mit Zugang einer Anmeldebestätigung (mündlich oder schriftlich) vom Hochseilgarten Norderstedt kommt der Teilnahmevertrag zustande.
Jede:r Teilnehmende muss die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Betreten des Hochseilgarten durchlesen. Mit der Unterzeichnung der Benutzerregeln versichert der Kunde/die Kundin, dass sie/er die AGBs zur Kenntnis genommen hat und vorbehaltlos mit ihnen einverstanden ist.
Minderjährige müssen vor der Nutzung des Hochseilgartens eine unterschrieben Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorlegen, um den Hochseilgartens ohne Erziehungsberechtigten betreten zu dürfen. Die unterzeichnende Person bestätigt mit der Unterschrift, dass sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und ihr Kind darüber aufgeklärt hat und erklärt seine Einwilligung zum Abschluss eines entsprechenden Nutzungsvertrages ihres Kindes.
Die Erziehungsberechtigten von minderjährigen Teilnehmenden sind für die Aufsicht während des Besuches und für die Begleitung während des Begehens des Hochseilgartens alleine verantwortlich.
Die/der Teilnehmende hat das Eintrittsgeld vor der Nutzung des Hochseilgartens zu entrichten.
Schwangere dürfen aus Sicherheitsgründen nicht klettern.
Die/der Teilnehmende bestätigt mit dem Entrichten des Eintrittsgeldes, dass sie/er körperlich gesund ist und keine berauschenden oder sonstigen, die geistige oder körperliche Verfassung einschränkenden Mittel (z.B. Alkohol, Medikamente, Betäubungsmittel, sonstige Drogen) konsumiert hat, dass sie/er nicht an einer Krankheit oder einer psychischen oder physischen Beeinträchtigungen leidet, die bei der Nutzung des Hochseilgarten eine Gefahr für die eigene Person und Gesundheit oder die der anderen Personen darstellen kann.
Wichtige Sicherheitshinweise
Die Benutzung des Hochseilgarten ist mit Risiken verbunden. Das Begehen der kompletten Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Eine durchschnittliche körperliche Fitness wird vorausgesetzt.
Jede/r Teilnehmende muss vor der Benutzung des Hochseilgartens (auch bei wiederholtem Besuch) an der Sicherheitseinweisung teilnehmen. Besitzer:innen einer Saisonkarte sind davon ausgenommen.
Die ausgeliehene Ausrüstung (Gurt, Sicherungen, usw.) muss nach Anweisung der Sicherheitseinweisung benutzt werden. Sie ist nicht auf andere übertragbar und darf nur unter Anleitung des Personals an- und abgelegt werden. Sie muss nach der Benutzung wieder zurückgegeben werden.
Während des gesamten Aufenthaltes ist sämtlichen Anweisungen und Entscheidungen der Mitarbeiter:innen des Hochseilgarten Norderstedt unverzüglich Folge zu leisten.
Die/der Teilnehmende darf zu keinem Zeitpunkt in der Anlage ungesichert sein! Es dürfen nie beide Sicherungskarabiner gleichzeitig aus dem Sicherungsseil ausgehängt werden. Eltern müssen sich über die sachgerechte Sicherung Ihres Kindes stets vergewissern.
Auf den Plattformen dürfen sich höchstens vier Teilnehmende gleichzeitig befinden. Auf den zwischen den Plattformen befindlichen Elementen darf von maximal zwei Teilnehmenden begangen werden.
Es dürfen beim Begehen des Hochseilgartens keine Gegenstände mitgeführt werden, die eine Gefahr für die/den Teilnehmenden selbst oder fremde Personen (z.B. durch Herunterfallen) darstellen können (Taschen, Rucksäcke, Schmuck, Uhren, Handys, Kameras, etc.). Es muss durch eine angemessene Sicherung der Gegenstände eine Gefährdung ausgeschossen werden können, oder diese müssen abgelegt werden. Lange Haare sind in geeigneter Weise durch ein Haargummi o.Ä. zusammenzubinden, um Verletzungen zu verhindern.
Auf dem Gelände des Hochseilgartens dürfen nur die ausgewiesenen Wege benutzt werden.
Das Rauchen mit angezogenem Klettergurt oder in dessen Nähe ist verboten.
Haftungsbeschränkungen
Der Hochseilgarten Norderstedt haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden. Für Vermögens- und Sachschäden haftet der Hochseilgarten Norderstedt nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter:innen oder Mitarbeiter:innen.
Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen der Mitarbeiter:innen übernimmt der Hochseilgarten Norderstedt keine Haftung für die damit verbundenen Schäden.
Für Schäden, Verlust oder Verschmutzung der Kleidung oder anderer selbst mitgebrachter Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
Bei Aufbewahrung von Gegenständen übernimmt der Hochseilgarten keine Haftung bei Diebstahl oder Beschädigung.
Bei Beschädigung oder Verlust von Ausrüstungsgegenständen und/oder bei Beschädigung der Anlage behält sich der Hochseilgarten Norderstedt das Recht vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Unfälle, Verletzungen oder Sachschäden müssen unverzüglich einen Mitarbeiter:innen des Hochseilgarten Norderstedts gemeldet werden.
Missachtung von Sicherheitshinweisen und Anweisungen
Bei Zuwiderhandlung oder Verstößen gegen die Sicherheitshinweise oder gegen Anweisungen der Mitarbeiter:innen des Hochseilgarten Norderstedts kann die/der betreffenden Teilnehmende vom Besuch des Hochseilgartens, ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes, ausgeschlossen werden.
Für Schäden, die den Teilnehmenden nur dadurch entstehen, dass sie/er Anweisungen der Mitarbeiter:innen nicht Folge geleistet oder sich nicht an die Sicherheitshinweise gemäß Ziffer 2 gehalten hat, übernimmt der Hochseilgarten Norderstedt keine Haftung.
Bei Missachtung der Sicherheitshinweise und/oder Anweisungen der Mitarbeiter:innen behält sich der Hochseilgarten Norderstedt das Recht vor, Schadensersatzansprüche gegen den Teilnehmenden geltend zu machen.
Stornierung, Nichtnutzung und Betriebseinstellung
Die/der Kunde:in kann jederzeit von seiner Anmeldung zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen. Der Hochseilgarten Norderstedt kann einer Ausfallentschädigung verlangen.
Den Ersatzanspruch entnehmen Sie bitte der nach- folgenden Auflistung:
- Bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: keine Kosten
- Bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 20% des Gesamtpreises
- Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% des Gesamtpreises
- Bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn: 80% des Gesamtpreises
- am Veranstaltungstag oder bei Nichtantritt: 100% des GesamtpreisesAngemeldete Teilnehmende haben bis zum Veranstaltungsbeginn das Recht, ihre Anmeldung durch eine Ersatzperson wahrnehmen zu lassen. In diesem Fall tritt die Ersatzperson in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ein.
Beendet ein Gast den Besuch des Hochseilgartens vorzeitig auf eigenen Wunsch, besteht kein Anspruch auf anteilige oder komplette Rückerstattung des Eintrittspreises.
Wir behalten uns das Recht vor, den Betrieb der kompletten Anlage oder Teile der Anlage aus sicherheitstechnischen Gründen (Feuer, Sturm, Gewitter, Regen, Reparaturarbeiten, etc.) einzustellen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser AGB unwirksam sein, so tritt an ihre Stelle die diesbezügliche gesetzliche Regelung. Die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages bleiben im Ganzen hiervon unberührt.